Es blieb jedoch unbestritten, dass das Flachdach tatsächlich saniert und hierfür ein Gesamtbetrag von CHF 53'925 aufgewendet wurde. Aufgrund des hälftigen Miteigentumsanteils der Mutter – diese hätte die effektiven Kosten zu 100 Prozent beim Liegenschaftsunterhalt der Einkommenssteuerveranlagung geltend machen müssen – sind folglich CHF 13'481.25 als wertvermehrende Aufwendungen anzuerkennen.