deckt sich mit dem Merkblatt der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren betreffend steuerliche Massnahmen zur Förderung des Energiesparens vom 20. April 1978, wonach Kosten der Isolierung von Gebäuden teils Unterhalt, teil Investitionen darstellten (wiedergegeben in ASA 47, 246 f.). Zwar reichte der Beschwerdeführer einen Auszug aus dem Liegenschaftskonto der C.__ AG ins Recht (act. 3/a). Es blieb jedoch unbestritten, dass das Flachdach tatsächlich saniert und hierfür ein Gesamtbetrag von CHF 53'925 aufgewendet wurde.