3.1. Wertvermehrende Aufwendungen sind die während der massgebenden Eigentumsdauer anfallenden Ausgaben, die geeignet sind, im Zeitpunkt der Leistung eine Wertsteigerung an einem Grundstück zu bewirken. Mit solchen Ausgaben kann eine körperliche oder rechtliche Verbesserung eines Grundstücks eintreten. Zu den körperlichen Verbesserungen tragen in erster Linie Investitionen bei, die für die Erstellung, Erweiterung oder Verbesserung einer Liegenschaft aufgewendet werden. Allgemein gilt im Übrigen die Regel, dass Auslagen, die steuerlich bereits in Abzug gebracht worden sind, als anrechenbare Aufwendungen bei der Grundstückgewinnsteuer ausser Betracht fallen (Art. 137 Abs. 2 StG;