Zwischen den Verfahrensbeteiligten ist umstritten, ob zu den bereits berücksichtigten wertvermehrenden Aufwendungen von insgesamt CHF 108'121 weitere Aufwendungen im Umfang von total CHF 149'565 zu berücksichtigen sind. Nicht umstritten sind dagegen der Erwerbspreis des Grundstücks von CHF 1'250'000, der Veräusserungserlös von CHF 1'963'914 sowie Nebenkosten von CHF 19'865.