© Kanton St.Gallen 2024 Seite 3/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Mit Vernehmlassung vom 26. Juli 2019 verwies die Vorinstanz auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid und beantragte die Abweisung der Beschwerde (act. 7). Das kantonale Steueramt (Beschwerdegegner) verzichtete am 20. August 2019 auf eine Vernehmlassung und beantragte, die Beschwerde sei abzuweisen (act. 10). Auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid und die Ausführungen des Beschwerdeführers zur Begründung seines Begehrens sowie die Akten wird, soweit wesentlich, in den Erwägungen eingegangen.