in der Folge am 2. Mai 2018 mit einem steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 635'928 (Steuerbetrag CHF 152'228). Vom Veräusserungserlös von CHF 1'963'914 rechnete es den Erwerbspreis von CHF 1'250'000 ab und berücksichtigte Nebenkosten im Umfang von CHF 19'865 sowie wertvermehrende Aufwendungen in der Höhe von CHF 58'121 (act. 8/6/21). Am 4. Juli 2018 hiess das kantonale Steueramt die gegen diese Veranlagung erhobene Einsprache teilweise gut und veranlagte X.__ unter Berücksichtigung eines zusätzlichen Betrags von CHF 50'000 für wertvermehrende Aufwendungen mit einem steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 585'928 und einem Steuerbetrag von CHF 139'921 (act. 8/6/26). Dagegen erhob X.__