A. Y.__ sel. erwarb am 21. Dezember 1970 einen hälftigen Miteigentumsanteil am Grundstück Nr. 000 (Grundbuch A.__) zum Preis von CHF 500'000. Am 6. Dezember 1985 kaufte ihr Sohn X.__ den zweiten hälftigen Miteigentumsanteil an diesem Grundstück zum Preis von CHF 750'000. Am 8. April 1994 fiel ihm aus dem Erbe seiner Mutter auch der erste Miteigentumsanteil zu, worauf er Alleineigentümer des Grundstücks Nr. 000 wurde. Das Grundstück ist mit einem Doppelmehrfamilienhaus überbaut. Mit öffentlich beurkundetem Vertrag vom 21. Dezember 2017 trat X.__ die Liegenschaft mit einem Übernahmepreis von CHF 1'963'914 an seine beiden Kinder zu hälftigem Miteigentum ab.