2. Die amtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 1'500 bezahlt der Beschwerdeführer unter Verrechnung mit dem von ihm in gleicher Höhe geleisteten Kostenvorschuss 3. Ausseramtliche Kosten werden nicht entschädigt. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 6/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Der Abteilungspräsident Die Gerichtsschreiberin Zürn Blanc Gähwiler © Kanton St.Gallen 2024 Seite 7/7