Rekurs bei der Verwaltungsrekurskommission. Nach Vorliegen der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 27. März 2019 widerrief das Strassenverkehrsamt die Verfügung vom 10. August 2018 (vorsorglicher Führerausweisentzug) und erklärte Y.__ per sofort wieder fahrberechtigt; an der Anordnung einer verkehrsmedizinischen Untersuchung hielt es dagegen fest (act. 11/24). Mit Entscheid vom 27. Juni 2019 wies die Verwaltungsrekurskommission den Rekurs gegen die Anordnung einer verkehrsmedizinischen Untersuchung ab (act. 2).