B. Gestützt auf den Polizeirapport eröffnete das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons St. Gallen bereits am 10. August 2018 ein Administrativmassnahmen- Verfahren zur Abklärung der Fahreignung von Y.__ und verbot ihm gleichzeitig das Führen von Motorfahrzeugen ab sofort bzw. seit 4. Juli 2018 vorsorglich (act. 11/3/25 f.). Gegen die Verfügung vom 14. September 2018, mit welcher eine verkehrsmedizinische Untersuchung angeordnete wurde (act. 11/2), erhob Y.__ Rekurs bei der Verwaltungsrekurskommission.