Gemäss Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin (IRM) am Kantonsspital St. Gallen ergab die forensisch-toxikologische Analyse der Blutprobe eine Kokainkonzentration von 16 µg/l (11-21 µg/l) sowie einen Benzoylecgonin-Gehalt (inaktives Abbauprodukt von Kokain, nachfolgend: BE) von 1'900 µg/l (vgl. act. 11/3/21, 11/21). In der Folge verurteilte die Staatsanwaltschaft Y.__ mit Strafbefehl vom 22. August 2018 wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 120 sowie zu einer Busse von CHF 800. Mit Verfügung vom 27. März 2019 stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren auf Einsprache hin ein (act. 11/21).