Da sowohl der Schweiss- als auch der Speicheltest positiv auf Kokain ausfielen, Y.__ kleine Pupillen aufwies und eine schwache Lichtreaktion zeigte, wurde bei ihm die Entnahme und Auswertung einer Blut- und Urinprobe angeordnet. Gemäss Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin (IRM) am Kantonsspital St. Gallen ergab die forensisch-toxikologische Analyse der Blutprobe eine Kokainkonzentration von 16 µg/l (11-21 µg/l) sowie einen Benzoylecgonin-Gehalt (inaktives Abbauprodukt von Kokain, nachfolgend: BE) von 1'900 µg/l (vgl. act. 11/3/21, 11/21).