Die Denkmalpflege, die den Planungsprozess von Beginn weg begleitete, erachtete es mit den Erhaltungszielen des ISOS explizit als vereinbar, die Parzelle Nr. 001 (Zone W2, im ISOS-Gebiet U-Zo X) zu überbauen, wenn dafür die Parzellen Nrn. 006 (D.__Park) und 002 (Rebberg bei der Kirche) freigehalten werden (Schreiben vom 9. März 2016; act. G 11/12 Beilage 2). Auch wenn nach ihrer Meinung die ISOS-Vorgaben in der © Kanton St.Gallen 2024 Seite 18/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte