Im Weiteren zeigen die Erhaltungshinweise in den Erläuterungen zum ISOS (a.a.O.) unter anderen zu den Erhaltungszielen "a" und "ab" (Möglichkeit von Gestaltungsvorschriften und von speziellen Vorschriften für die Veränderung von Altbauten), dass ISOS- Anliegen ergänzend auch in Sondernutzungsplänen berücksichtigt werden können. Die Beschwerdegegnerin setzte sich im Rahmen der vorliegenden Planung mit den ISOS- Vorgaben einlässlich auseinander und berücksichtigte sie - neben raumplanerischen Anliegen (haushälterische Bodennutzung, massvolle Siedlungsentwicklung nach innen, Schaffung einer Begegnungszone, Stärkung der Zentrumsfunktion, Schaffung