Zonenplans beinhalte, was teilweise Anpassungen des BauR notwendig mache. Gemäss kantonalem Richtplan (Koordinationsblatt S31 S. 6) hätten die Gemeinden den Schutz der Ortsbilder von nationaler Bedeutung bis 4. März 2023 parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich festzulegen. Zudem solle mit der RPG-Teilrevision 2014 die Zersiedlung begrenzt bzw. die Siedlungsentwicklung nach innen gelenkt werden. In den letzten Jahren seien im Dorfzentrum von C.__ öffentliche und private Bauvorhaben realisiert worden oder solche seien in Planung. Weiter sei eine Begegnungszone im Dorfzentrum geplant.