4.1. Die Genehmigung des bisherigen Zonenplans durch das Baudepartement datiert vom 16. August 2002, die Genehmigung der Schutzverordnung vom 6. November 2006 und diejenige der Gesamtüberarbeitung des BauR vom 14. Juni 2010. Die Beschwerdegegnerin erliess am 2. Mai 2017 den Teilzonenplan und die Teilrevision des BauR sowie die Änderung der SchV. Die Beschwerdeführer bemängeln, dass für den angefochtenen Zonenplan, die Teilrevision des BauR und die Ergänzung der SchV kein öffentliches Interesse bestehe und sie zur Unzeit erfolgen würden (act.