Der Werdegang der diversen Projekte, welche im ISOS- Bereich U-Zo I vorgesehen gewesen seien, zeige, dass keinerlei öffentliches Interesses an Zonenplanänderungen, Änderungen der SchV und des BauR bestehe. Der von der Beschwerdegegnerin im Einspracheentscheid behauptete "Druck seitens der privaten Investoren" (Grossüberbauung mit Tiefgarage im Bereich U-Zo I) sei hinfällig, weil der Investor sein Projekt zurückgezogen und auf eine Überbauung verzichtet habe. Hierdurch habe sich die Beschwerdegegnerin veranlasst gesehen, die Grundstücke im Bereich U-Zo I zu kaufen. Nach Rückzug des privaten Bauprojekts seien keine weiteren Projekte mehr in Sicht gewesen.