3.3. Die Beschwerdeführer wenden unter anderem ein, dass die Umsetzung des ISOS bereits im Zonenplanverfahren vorzunehmen sei. Bei der U-Zo I im Ortskern handle es sich um ein Juwel der Siedlungsentwicklung. Die Grünräume seien auszuzonen und zu schützen. Die vorliegenden Teilrevisionen würden nicht darauf abzielen, das Ortsbildschutzgebiet im historischen Ortskern zu schützen. Die ISOS-Empfehlungen würden nicht übernommen. Der Werdegang der diversen Projekte, welche im ISOS- Bereich U-Zo I vorgesehen gewesen seien, zeige, dass keinerlei öffentliches Interesses an Zonenplanänderungen, Änderungen der SchV und des BauR bestehe.