Auch für diese Fläche (Grundstück Nr. 001) rechtfertige sich eine Auszonung und Zuweisung als wertvoller innerer Grünraum nicht. Den Anliegen des ISOS werde Genüge getan, zumal es sich auch hier um ein gut erschlossenes Grundstück in Zentrumsnähe handle, welches bisher sogar nach den Regelbauvorschriften hätte überbaut werden können. Eine Umzonung in die Kernzone Schutz schaffe die notwendigen und mit dem ISOS vereinbaren Voraussetzungen für eine massvolle Verdichtung. Inwiefern der Schutz dieser Freifläche verschlechtert werde, sei unklar. Der Umstand, dass die Wiese für Anlässe genutzt werde, rechtfertige deren vollständige Freihaltung nicht.