Gemäss Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 2. Mai 2017 (S. 3 ff.; act. G 11/7/5) sei mit der Teilrevision insbesondere eine rechtlich besser abgestützte Mitwirkung der Gestaltungsberatung im Dorfzentrum beabsichtigt. In einem ersten Schritt seien das ISOS bezüglich des im Planperimeter liegenden Gebiets vollständig und grundeigentümerverbindlich umzusetzen und die daraus resultierenden © Kanton St.Gallen 2024 Seite 12/20 Publikationsplattform St.Galler Gerichte