eine Abweichung vom ISOS sei noch nicht vorhanden (act. G 11/18). Im Mail vom 13. Februar 2019 hielt der Denkmalpfleger ergänzend fest, dass die ISOS- Empfehlungen in Bezug auf das Gebiet I nicht zwingend anlässlich der Ortsplanung mit Schutzverordnung, Zonenplan und Baureglement einfliessen müssten, sondern im Rahmen eines späteren Sondernutzungsplans berücksichtigt werden könnten (act. G 11/24).