Anlässlich des Augenscheins vom 20. Dezember 2018 führte der Vertreter der Denkmalpflege aus, das Ortsbild zeichne sich unter anderem durch die ringartige Bebauung um den Grünraum im Zentrum (Umgebungszone I) aus (sogenannter Bungert bzw. Allmendgebiet). Eine Kompensation von historisch bedeutenden Flächen sei aus denkmalpflegerischer Sicht nicht möglich bzw. unsinnig. Es müsse jeder Ortsbildteil bzw. jedes Objekt einzeln für sich betrachtet werden. Abweichungen vom ISOS seien grundsätzlich möglich und die Abwägung zwischen Bewahren und Erneuern sei grundsätzlich Sache der Gemeinde.