des ISOS führen. Das ISOS selbst sei keine Interessenabwägung, welche jegliche Veränderung ausschliesse, sondern eine Wertungshilfe für die raumplanerische Interessenabwägung. Die Feststellungen in den Vorprüfungen des AREG vom 10. Dezember 2015 und 23. August 2016 seien in den vorliegenden Planerlassen weitestgehend berücksichtigt worden. Die Kantonale Denkmalpflege habe in der zweiten Vorprüfung festgehalten, dass die in der ersten Vorprüfung angebrachten Ergänzungswünsche nicht umgesetzt worden seien. Aus Sicht der Denkmalpflege sei es möglich, dass die vollständige Umsetzung des ISOS und die Überprüfung der Schutzobjekte zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden könne.