2.3. Die Gemeinde C.__ ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) aufgeführt (vgl. Verordnung zum Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz [VISOS], SR 451.12) und wird dort als verstädtertes Dorf bezeichnet. Als Empfehlungen führt das ISOS unter anderem verkehrsberuhigende Massnahmen im Dorfkern, die Wahrung des Kontrastes zwischen dichtem Kernbereich und lockeren Ortsteilen sowie das Freihalten der ortsbildgliedernden Grünräume von jeglichen Neubauten auf (https:// data.geo.admin.ch/ch.bak.bundesinventar-schuetzenswerte-ortsbilder/PDF/ ISOS_5973.pdf; act. G 11/1 Beilage 6).