B.a. Gegen diesen Entscheid erhob Rechtsanwalt Dr. Gehler für A.__ und B.__ (Beschwerdeführer) mit Eingabe vom 18. Juli 2019 Beschwerde mit den Rechtsbegehren, der Entscheid sei aufzuheben (Ziff. 1) und der Entscheid der Politischen Gemeinde C.__ (Beschwerdegegnerin) vom 16. November 2017 sei bezüglich der Teilrevision des Zonenplanes, der Teilrevision/Ergänzung der SchV bzw. der Änderung des Planes zur SchV sowie der Teilrevision des BauR aufzuheben (Ziff. 2-4). Es seien die im ISOS eingetragenen Gebiete Umgebungszone I (U-Zo I), bestehend aus den Grundstücken Nrn.