Bei der Planung seien die raumwirksamen Interessen (insbesondere haushälterische Bodennutzung, Siedlungsentwicklung nach innen, Anforderungen des Ortsbildschutzes, Erhaltungsziele des ISOS) umfassend ermittelt und gegeneinander abgewogen worden. Hieraus habe sich ergeben, dass der D.__Park und der Rebberg als Freiflächen wertvoller seien als die seit geraumer Zeit dem Baugebiet zugeteilten privaten Flächen im Ortskern oder am Ortseingang (act. G 9/1/3, 10/1/3, 11/1/3).