Auch mit der Überführung des Grundstücks Nr. 001 von der Zone W2 in die Kernzone Schutz werde das Erhaltungsziel gemäss ISOS im Rahmen der Interessenabwägung berücksichtigt. Mit der Freihaltung der Grundstücke Nrn. 006 und 002 werde der innere Grünraum geschützt, weshalb im Gegenzug das Grundstück Nr. 001 unter Einhaltung der gestalterischen Anforderungen überbaut werden könne. Bei der Planung seien die raumwirksamen Interessen (insbesondere haushälterische Bodennutzung, Siedlungsentwicklung nach innen, Anforderungen des Ortsbildschutzes, Erhaltungsziele des ISOS) umfassend ermittelt und gegeneinander abgewogen worden.