Ausgehend von der starken öffentlichen Nutzung des westlichen Dorfkerns sei es städtebaulich sinnvoll, die östliche Seite des Dorfkerns stärker zu bebauen und den öffentlich zugänglichen und geschützten D.__Park an den Ortskern anzubinden. Der Grünraum sei nicht über einzelne private Flächen zu definieren, sondern hauptsächlich über Grünraume und freie Flächen auf den Grundstücken Nrn. 006 und 002. Damit werde ermöglicht, die ortsbildprägenden inneren Grünraume von Überbauungen freizuhalten. Auch mit der Überführung des Grundstücks Nr. 001 von der Zone W2 in die Kernzone Schutz werde das Erhaltungsziel gemäss ISOS im Rahmen der Interessenabwägung berücksichtigt.