Sie beantragten mit Hinweis auf den unzureichenden Schutz der gemäss Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) zu erhaltenden Grünräume, die Grundstücke Nrn. 005 ff. (Umgebungsschutzzone I) sowie Nr. 001 (Umgebungsschutzzone X) seien den wertvollen inneren Grünräumen gemäss SchV zuzuweisen und die noch nicht überbauten Grundstücke auszuzonen und der Grünzone zuzuweisen. Der Gemeinderat C.__ wies die Einsprachen mit Beschluss vom 7./16. November 2017 ab. Zur Begründung legte er unter anderem dar, mit der Teilrevision der Ortsplanung sei in einer ersten Stufe beabsichtigt, die