Ebenfalls am 2. Mai 2017 beschloss der Gemeinderat eine Teilrevision des Baureglements vom 14. Juni 2010 (BauR), welche unter anderem eine Aufhebung der Festlegung der geschlossenen Bauweise im Bereich der Kernzone und Neuregelung für den Bereich der Kernzone Schutz (Art. 11 revBauR) sowie eine Anpassung der Bestimmungen über die Kernzonen (Art. 6bis revBauR) enthält und die Zonenvorschriften darauf abstimmt (Art. 9 revBauR). Am 2. Mai 2017 beschloss der Gemeinderat im Weiteren eine Ergänzung der Schutzverordnung (SchV) vom 6. November 2006.