Sodann soll das Grundstück Nr. 002 von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA) in die Grünzone Sport-, Park- und Erholungsanlagen (GE-Zone) umgezont werden. Ebenfalls am 2. Mai 2017 beschloss der Gemeinderat eine Teilrevision des Baureglements vom 14. Juni 2010 (BauR), welche unter anderem eine Aufhebung der Festlegung der geschlossenen Bauweise im Bereich der Kernzone und Neuregelung für den Bereich der Kernzone Schutz (Art. 11 revBauR) sowie eine Anpassung der Bestimmungen über die Kernzonen (Art. 6bis revBauR) enthält und die Zonenvorschriften darauf abstimmt (Art. 9 revBauR).