5.3. Gemäss eigenen Angaben weilte der Beschwerdegegner im strittigen Zeitraum zwar regelmässig im Ausland, befand sich aber auch immer wieder in der Schweiz. Dass er sich in einem Verfahrensverhältnis befindet, musste ihm bewusst sein, nachdem ihm mit Schreiben vom 22. April 2016 eine Ermessensveranlagung angedroht © Kanton St.Gallen 2024 Seite 11/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte