4.2.2. Soweit der Beschwerdegegner geltend macht, die Steuererklärung 2012 habe unter der entsprechenden Rubrik den Hinweis enthalten, wonach Rückfragen an eine Treuhandgesellschaft zu richten seien, genügt dies noch nicht als Nachweis, dass ein wirksames Vertretungsverhältnis bestand und gegenüber den Steuerbehörden gehörig kundgegeben wurde. Fehlt es nämlich an einer klaren schriftlichen Vollmacht, so darf bzw. muss ein Vertretungsverhältnis nur dann angenommen werden, wenn sich aus © Kanton St.Gallen 2024 Seite 7/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte