Bei der Anwendung der Regeln über die Zustellungsfiktion sei daher auch der Verfahrensdauer Rechnung zu tragen. Als Zeitraum, während welcher die Zustellfiktion aufrechterhalten werden dürfe, würden in der Literatur mehrere Monate bis etwa ein Jahr genannt; dauere die Untätigkeit der Behörde länger an, könne nach dieser Meinung die Zustellfiktion nicht mehr greifen.