In der Folge prüfte die Verwaltungsrekurskommission die Frage, ob die Fristen zur Einreichung der Einsprachen gegen die Veranlagungen vom 30. Mai 2016 wiederherzustellen seien. Mit Entscheid vom 20. Juni 2019 hiess sie die Rechtsmittel gut, hob den Entscheid des kantonalen Steueramts vom 23. November 2016 hinsichtlich der Fristwiederherstellung © Kanton St.Gallen 2024 Seite 3/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte