Die vom Beschwerdeführer angesprochene Frage, ob zwischenzeitlich erhöhte Anforderungen an die Erfüllung des Minergie-Standards auf den vorliegenden Fall nachträglich anwendbar sind oder nicht (act. G 5 S. 7), ist - da nicht Verfahrensgegenstand - nicht im vorliegenden Verfahren zu beantworten. Immerhin ist festzuhalten, dass es bei einer allfälligen Anwendung geänderter Minergie-Vorschriften entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers (act. G 5 S. 9) nicht um eine Rückwirkung neuer (öffentlicher) Bauvorschriften geht, zumal einzig Normen des © Kanton St.Gallen 2024 Seite 10/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte