Zudem stellte die Energieagentur - und dies ist hier von Bedeutung - die Beendigung des Zertifizierungsverfahrens explizit mit Hinweis darauf fest, dass das definitive Label Minergie nicht erteilt und die entsprechenden Registrationsnummern gelöscht würden. Dem Beschwerdeführer wurde es freigestellt, einen Antrag nach aktuellem Minergie-Reglement einzureichen, um neue provisorische Minergie-Zertifikate zu erhalten (act. G 9/6/2).