3.2. Zutreffend ist, dass der Abbruch des Zertifizierungsverfahrens an der ursprünglichen Erfüllung der Auflage betreffend Einreichung der provisorischen Minergie-Zertifikate als solcher nichts ändert. Jedoch verloren die provisorischen Zertifikate durch den Verfahrensabbruch ihre Gültigkeit. Zudem stellte die Energieagentur - und dies ist hier von Bedeutung - die Beendigung des Zertifizierungsverfahrens explizit mit Hinweis darauf fest, dass das definitive Label Minergie nicht erteilt und die entsprechenden Registrationsnummern gelöscht würden.