im angefochtenen Entscheid den zufolge Ablaufs der Geltungsdauer der provisorischen Minergie-Zertifikate verfügten Baustopp zu Recht bestätigte. Hierbei ist der chronologische Ablauf des Verfahrens mit Projektänderungsgesuchen und Bewilligungen - entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers (act. G 2 S. 2 f.) - im konkreten Zusammenhang nicht irrelevant. Auch wenn der Verfahrensablauf nicht unmittelbar die Frage des Baustopps betrifft, zeigt er doch die konkreten Verhältnisse anschaulich auf. Das langwierige Baubewilligungsverfahren bildete zumindest mittelbar die Ursache des Ablaufs der zeitlichen Geltungsdauer der provisorischen Zertifikate.