Registrationsnummern nicht aus. Es fehle jede Berechtigung zur Annahme, das Minergie-Zertifikat könne nicht mehr erreicht werden. Für die Zertifizierung der rechtskräftig bewilligten Bauten könne nicht die Erfüllung nachträglich erhöhter Anforderungen verlangt werden. Solches käme einer Rückwirkung neuer Bauvorschriften gleich. Hinzu komme, dass der mit Wirkung für beide Gebäude verfügte Baustopp unverhältnismässig und auch daher aufzuheben sei. Für beide Bauten bestehe eine gesamte Ausnützungsberechnung.