Ob die provisorisch zertifizierten Bauten nach Bauabschluss tatsächlich den Anforderungen des Minergie-Baustandards entspreche, könne erst nach Bauvollendung im Verfahren zur definitiven Zertifizierung geprüft werden. Die Befristung der provisorischen Zertifikate werde von der Vorinstanz zu Unrecht zum Anlass genommen, daraus das Vorliegen einer formellen Baurechtswidrigkeit abzuleiten. Sie betrachte die vor Baubeginn (einmalig) zu erfüllen gewesene Auflage unzutreffend auch als nach Aufnahme der Bauarbeiten weiterhin geltende und (dauernd) einzuhaltende Auflage. Einer Auflage, die bereits erfüllt worden sei, komme keine weiter andauernde Wirkung zu.