Die Erfüllung der zweiten Auflage einer Einreichung definitiver Minergie-Zertifikate (vor Bezug der Neubauten) sei zur Zeit weder fällig noch möglich. Die Ausstellung des provisorischen Zertifikats beinhalte die Feststellung, dass die geplante Baute nach Erstellung gemäss den Unterlagen den Minergie-Standard einhalten werde. Ob die provisorisch zertifizierten Bauten nach Bauabschluss tatsächlich den Anforderungen des Minergie-Baustandards entspreche, könne erst nach Bauvollendung im Verfahren zur definitiven Zertifizierung geprüft werden.