Wenn er vorbringe, die Decken sowie Dachbrüstungen müssten zur Vermeidung von Gebäudeschäden dringend fertiggestellt werden, so erscheine das wenig glaubwürdig, zumal er sich in der Zwischenzeit (zumindest bis 5. Juli 2019) nicht für den Erhalt der provisorischen Minergie-Zertifikate eingesetzt habe. Der in den Baubewilligungen enthaltene Ausnützungsbonus von 5 % setze die Erreichung des Minergie-Standards voraus. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 7/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte