Nachdem dieses weggefallen sei, sei das Baugrundstücks mit dem in Ausführung stehenden Bauvorhaben deutlich übernutzt. Es müsse daher bei der Energieagentur ein neuer Antrag nach dem aktuellen Minergie-Reglement gestellt werden. Bis zum Vorliegen des Nachweises müssten deshalb die Bauarbeiten eingestellt werden (act. G © Kanton St.Gallen 2024 Seite 4/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 9/6/1). Den gegen diese Verfügung von A.__ erhobenen Rekurs (act. G 9/1) wies das Baudepartement mit Entscheid vom 9. Juli 2019 ab (act. G 2). B.