Zur Begründung führte die Baukommission aus, die rechtskräftige Baubewilligung, auf deren Basis derzeit gebaut werde, enthalte einen Ausnützungsbonus, der die Erreichung des Minergie-Standards voraussetze. Die Energieagentur St. Gallen GmbH habe am 21. Mai 2019 entschieden, die Minergie-Zertifizierung für die MFH auf Grundstück Nr. 000 abzubrechen und das Minergie-Label nicht zu erteilen. Voraussetzung für den Baubeginn sei jedoch das Vorliegen eines provisorischen Minergie-Zertifikats gewesen. Nachdem dieses weggefallen sei, sei das Baugrundstücks mit dem in Ausführung stehenden Bauvorhaben deutlich übernutzt.