Solle das Bauprojekt stattdessen auf die maximale Bruttogeschossfläche W2 (AZ 0.5) reduziert werden, sei ein Projektänderungsgesuch samt Energienachweis einzureichen und von der Baukommission zu bewilligen. Die Bauarbeiten könnten fortgesetzt werden, wenn die Baubewilligung in Rechtskraft erwachsen sei (Dispositiv-Ziffer 3). Zur Begründung führte die Baukommission aus, die rechtskräftige Baubewilligung, auf deren Basis derzeit gebaut werde, enthalte einen Ausnützungsbonus, der die Erreichung des Minergie-Standards voraussetze.