Dagegen erhob A.__ am 11. Juni 2019 Rekurse beim Baudepartement (vgl. act. G 2 S. 3). A.d. Am 27. Mai 2019 verfügte die Baukommission die Einstellung sämtlicher Bauarbeiten auf dem Grundstück Nr. 000 mit sofortiger Wirkung (Dispositiv-Ziffer 1). Eine Wiederaufnahme der Arbeiten könne erst erfolgen, wenn ein neues provisorisches Minergie-Zertifikat eingereicht sei (Dispositiv-Ziffer 2). Solle das Bauprojekt stattdessen auf die maximale Bruttogeschossfläche W2 (AZ 0.5) reduziert werden, sei ein Projektänderungsgesuch samt Energienachweis einzureichen und von der Baukommission zu bewilligen.