A.b. Am 22. Oktober 2012 beantragte A.__ die Bewilligung weiterer Projektänderungen an den MFH 1 (dritte Projektänderung) und 2 (erste Projektänderung). Nachdem im Rahmen des vereinfachten Verfahrens keine Einsprachen erhoben worden waren, wurde die Baubewilligung für die beantragten Projektänderungen mit Verfügung der Baukommission vom 21. Dezember 2012 erteilt. Sie erwuchs in Rechtskraft. Am 27. August 2013 ersuchte A.__ um eine vierte Projektänderung am MFH 1 und eine zweite Projektänderung am MFH 2. Während der öffentlichen Auflage dieses Projektänderungsgesuchs erhoben unter anderen C.__ Einsprache bei der Baukommission B.__. Diese wies die Einsprache mit Beschluss vom 13. Januar 2014