Mehrfamilienhauses (MFH 2) mit fünf Wohnungen auf Grundstück Nr. 000 zusammen mit einer zweiten Projektänderung zu MFH 1 eingereicht. Die in der Folge am 29. August 2012 erteilte Baubewilligung bestätigte den Niveaupunkt des MFH 2 mit 609.91 m ü.M. Die anrechenbare Geschossfläche (aGF) wurde mit 415.09 m2 berechnet mit der Feststellung, dass damit die Ausnützung von Grundstück Nr. 000 vollständig ausgeschöpft sei. Zusammen mit der Erteilung der Baubewilligung wurde die von C.__ erhobene Einsprache abgewiesen (act. G 9/6/4). Der Beschluss/Entscheid der Baukommission vom 29. August 2012 erwuchs in Rechtskraft.