Den gegen diesen Beschluss erhobenen Rekurs (Nr. 11-7139) schrieb das Baudepartement des Kantons St. Gallen am 21. August 2012 als gegenstandslos geworden ab, nachdem A.__ während des Rekursverfahrens am 19. März 2012 eine Projektänderung eingereicht hatte und diese von der Baukommission B.__ mit Beschluss vom 14. Mai 2012 bewilligt worden war. Am 15. Juni 2012 hatte A.__ das Baugesuch für die Erstellung eines zweiten © Kanton St.Gallen 2024 Seite 2/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte